Heimaufsicht
Wenn Sie oder ein Angehöriger in einer Altenpflegeeinrichtung oder in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen leben oder Betreuer, Beirat oder Einrichtungsbetreiber sind, sind wir, die Heimaufsicht des Kreises, Ihr zentraler Ansprechpartner. Wir beraten und informieren unter anderem über Rechte und Pflichten der Heimbewohner und Einrichtungsbetreiber. Darüber hinaus können Sie sich mit Anregungen und Beschwerden an uns wenden. Zentrales Ziel der Heimaufsicht ist es, die Interessen der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und ihre Selbstständigkeit zu wahren. Dies stellen wir, die Heimaufsicht, durch regelmäßige unangemeldete Kontrollen der Wohn- und Betreuungsangebote sicher. Im Anschluss an diese Regelprüfungen erstellen wir einen umfassenden Prüfbericht. Die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter sind verpflichtet, den jeweils aktuellen Prüfbericht an gut sichtbarer Stelle in der Einrichtung auszuhängen bzw. auszulegen.
Auf Wunsch ist gegenwärtigen oder künftigen Nutzerinnen und Nutzern eine Kopie des aktuellen Prüfberichtes auszuhändigen. Ebenfalls sind die Prüfberichte über die Regelprüfungen der letzten drei Jahre zur Einsichtnahme durch die gegenwärtigen oder künftigen Nutzerinnen und Nutzer oder von ihnen beauftragte Personen bereitzuhalten.
Seit dem Jahr 2015 werden die Berichte über die wesentlichen Ergebnisse dieser Regelprüfungen auch zusätzlich in unserem Internet-Auftritt veröffentlicht. Dies bietet Ihnen als Bewohner, Angehörige und Interessierte die Chance, sich umfassend zu informieren.
Die Ergebnisberichte werden sukzessive in die Randbox unterhalb der grünen Navigationsleiste auf der linken Seite eingestellt.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Übrigens: Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Nordrhein-Westfalen regelt das Recht, in Einrichtungen eine Bewohnervertretung zu installieren, die sich für die Belange der Betroffenen einsetzt und der klar geregelte Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zustehen. Der BIVA-Pflegeschutzbund hält zu diesem Thema für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen wie auch deren Angehörige zahlreiche Informationen vor (siehe externe Links).
Publikationen
Link extern
Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetztes (WTG DVO)
Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW)
Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG)
Informationen des BIVA-Pflegeschutzbundes rund um die Interessen von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann