Betreuungsgeld
Mit Urteil vom 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht die entscheidenden Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, für nichtig erklärt.
Mit Urteil vom 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht die entscheidenden Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, für nichtig erklärt.
Eltern, die bereits Betreuungsgeld beziehen, erhalten es auch weiterhin. Bereits erhaltene Zahlungen müssen nicht zurückerstattet werden.
Bewilligende Betreuungsgeldbescheide dürfen nicht mehr erlassen werden, da nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes keine Rechtsgrundlage mehr gegeben ist.
Weitergehende Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hierzu entnehmen Sie bitte dem unten angefügten externen Link.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
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40806 Mettmann