BAföG
Für Schüler kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung gewährt werden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
Für Schüler besteht ab der 10. Klasse die Möglichkeit Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Die Förderung ist abhängig von der besuchten Schulform und von den persönlichen und familiären Voraussetzungen des Schülers.
Ob die gewählte schulische Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann und welche weiteren individuellen Voraussetzungen vorliegen müssen, können Sie bei uns erfragen.
Folgende Schulformen kommen in Betracht:
- Schulen, die auch zu einem Berufsabschluss führen, wie zum Beispiel eine zumindest zweijährige Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluss
- Schulen der beruflichen Weiterbildung, wie zum Beispiel Fachschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, Höhere Fachschulen und Akademien
- Schulen des zweiten Bildungswegs, wie zum Beispiel Abendhauptschulen und Abendrealschulen, einjährige Fachoberschulen nach abgeschlossener Berufsausbildung, Abendgymnasien und Kollegs
- Bei weiterführenden allgemeinbildenden Schulen besteht nur dann ein Anspruch, wenn der Auszubildende außerhalb der Elternwohnung untergebracht ist und diese auswärtige Unterbringung auch anerkannt werden kann.
Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung, im Bürgerbüro/Kreisservicecenter in Ihrer Stadt oder online unter dem unten angegebenen Link bafög.de.
Wichtig für Studenten und Hochschüler:
Für Sie ist das jeweilige Studentenwerk Ihrer Universität beziehungsweise Hochschule zuständig.
Termine nach vorheriger telefonischer Abstimmung.
Telefonische ErreichbarkeitMontag | 08.00-12.00 Uhr | |
Dienstag | 08.00-12.00 Uhr | |
Mittwoch | 08.00-12.00 Uhr | |
Donnerstag | 08.00-12.00 Uhr | 13.30-16.30 Uhr |
Freitag | 08.00-12.00 Uhr |
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann