Verpflichtungserklärung
In bestimmten Ländern ist für die Erteilung eines Visums für den Aufenthalt in Deutschland die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung (Kostenübernahmeerklärung) erforderlich. Diese erhalten Sie in den Kreis-Service-Centern der Kreisverwaltung Mettmann (siehe Link unten).
Welche Unterlagen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigt werden und weitere Informationen sind dem „Vordruck für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung“ (siehe Formulare unten) zu entnehmen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Kreis-Service-Center Mettmann
Kreis-Service-Center Velbert
Kreis-Service-Center Ratingen
Termine im Lockdown
Nur für unaufschiebbare Angelegenheiten
Aufenthaltserlaubnis/ Niederlassungserlaubnis
für Erkrath, Heiligenhaus, Hilden, Velbert oder Wülfrath:
aufenthalt1@kreis-mettmann.de
Tel. 02104 99-2424
für Haan, Langenfeld, Mettmann, Monheim oder Ratingen:
aufenthalt2@kreis-mettmann.de
Tel. 02104 99-2425
Verlängerung von Visa/ Verpflichtungserklärungen
ksc@kreis-mettmann.deTel. 02104 99-1616
Duldungen/ Aufenthaltsgestattungen (Asylangelegenheiten)
asylangelegenheiten@kreis-mettmann.de
Tel. 02104 99-2414