Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Verfolgungsmaßnahmen
Die Zuständigkeit für die Beantragung von Entschädigungsleistungen hat sich geändert.
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz regelt die juristische und soziale Wiedergutmachung für strafrechtliches Unrecht und rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands beziehungsweise in der Deutschen Demokratischen Republik sowie in Ost-Berlin zwischen dem 8. Mai 1945 und 2. Oktober 1990.
Wenn Sie Leistungen nach §§ 17, 17a (Opferpension) und § 19 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) beantragen möchten, wenden Sie sich zukünftig bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf. Ihr Ansprechpartner ist:
Herr Pint
Bezirksregierung DüsseldorfDezernat 24
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf




Mehr zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (siehe Link extern).