Jagdscheinausstellung
Wenn Sie jagen möchten, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Er ist Ihre amtliche Erlaubnis zum Jagen. Welche Unterlagen Sie hierfür mitbringen müssen und welche Kosten anfallen, können Sie hier nachlesen.
Während des Lockdowns sind die Dienststellen der Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen. Daher können Anträge nicht mehr persönlich entgegen genommen werden. Bitte wenden Sie sich zur Klärung, ob eine postalische Übersendung möglich ist, an den nebenstehenden Ansprechpartner.
Sollte im Einzelfall eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, wird eine bevorzugte Terminvergabe geprüft. Danke für Ihr Verständnis!
Verlängerung
Verlängern lassen können Sie Ihren Jagd- oder Falknerjagdschein bereits ab dem 01. Januar des Jahres, in welchem Ihr Jagdschein ausläuft. Die Verlängerung erfolgt nur nach Terminvereinbarung im Kreis-Service-Center in Mettmann, Düsseldorfer Str. 47.
Bitte übersenden Sie vorab mit Ihrer Terminanfrage an das Kreis-Service Center (siehe Ansprechpartner rechts)
- den ausgefüllten Antrag auf Jagdscheinverlängerung (unten stehend unter Formulare zum Download)
- den Nachweis der gültigen Jagdhaftpflichtversicherung über die Dauer der Ausstellung Hinweis: Eine Beitragsrechnung reicht als Nachweis nicht aus.
Zu Ihrem Termin beim Kreis-Service-Center, zu dem Sie persönlich erscheinen müssen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ihr Jagdscheinheft
- Ihren gültigen Personalausweis, oder Ihren gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein aktuelles Passfoto, wenn Ihr Jagdscheinheft voll ist
Hinweis: Die Termine werden in der Regel mit einem Vorlauf von vier bis sechs Wochen vergeben.
Jagdschein abgelaufen
Ersterteilung
Wenn Sie nach erfolgreich bestandener Prüfung zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen möchten, vereinbaren Sie einen Termin bei der Unteren Jagdbehörde in Mettmann, Düsseldorfer Straße 26.
Bitte übersenden Sie vorab mit Ihrer Terminanfrage an die untere Jagdbehörde (s. Ansprechpartner rechts)
- den ausgefüllten Antrag auf Jagdscheinverlängerung (s. unten unter Formulare)
- den Nachweis der gültigen Jagdhaftpflichtversicherung über die Dauer der Ausstellung Hinweis: Eine Beitragsrechnung reicht als Nachweis nicht aus.
Zu Ihrem Termin bei der unteren Jagdbehörde bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ihren gültigen Personalausweis, oder Ihren gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein aktuelles Passfoto
- das Jägerprüfungszeugnis / Falknerprüfungszeugnis
Hinweis: Die Termine werden in der Regel mit einem Vorlauf von vier bis sechs Wochen vergeben.
Wohnortwechsel
Sind Sie in den Kreis Mettmann zugezogen, melden Sie sich bitte immer bei der unteren Jagdbehörde, damit Sie als Inhaber eines Jagdscheins im Kreis Mettmann geführt sind.
Sind Sie aus dem Kreis Mettmann verzogen, melden Sie sich bitte bei der unteren Jagdbehörde ab.
Hinweis: Für Waffenangelegenheiten ist die Kreispolizeibehörde Mettmann zuständig.
Jagdscheinersatz
Falls Sie Ihren Jagdschein verloren haben, geben Sie uns bitte sofort Bescheid. Mit dem Antrag auf Ausstellung eines Ersatzscheinheftes können Sie ein Jagdscheindoppel erhalten.
- (bei Verlust), 30 Euro.
Gebühren
Es gibt unterschiedliche Jagdscheinarten mit folgender Verwaltungsgebühr:
Jagdschein
- für ein Jahr, 35 Euro
- für zwei Jahre, 50 Euro
- für drei Jahre, 65 Euro
Jugendjagdschein
- für ein Jahr, 20 Euro
- für zwei Jahre, 30 Euro
Falknerjagdschein
- für ein Jahr, 20 Euro
- für zwei Jahre, 30 Euro
- für drei Jahre, 35 Euro
Falkner-Jugendjagdschein
- für ein Jahr, 15 Euro
- für zwei Jahre, 20 Euro
Alle Ausländer-/Tagesjagdscheine
- (für 14 Tage), 15 Euro.
Sie können die Gebühren bar oder per EC-Karte entrichten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Link extern
Informationen gemäß DSGVO
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann