Jagdschein
Wenn Sie jagen möchten, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Er ist Ihre amtliche Erlaubnis zum Jagen. Welche Unterlagen Sie hierfür mitbringen müssen und welche Kosten anfallen, können Sie hier nachlesen.
Es gibt unterschiedliche Jagdscheinarten mit folgender Verwaltungsgebühr:
Jagdschein
- für ein Jahr, 35 Euro
- für zwei Jahre, 50 Euro
- für drei Jahre, 65 Euro
Jugendjagdschein
- für ein Jahr, 20 Euro
- für zwei Jahre, 30 Euro
Falknerjagdschein
- für ein Jahr, 20 Euro
- für zwei Jahre, 30 Euro
- für drei Jahre, 35 Euro
Falkner-Jugendjagdschein
- für ein Jahr, 15 Euro
- für zwei Jahre, 20 Euro
Alle Ausländer-/Tagesjagdscheine
- (für 14 Tage), 15 Euro.
Jagdscheinersatz
Falls Sie Ihren Jagdschein verloren haben, geben Sie uns bitte sofort Bescheid. Mit dem Antrag auf Ausstellung eines Ersatzscheinheftes können Sie ein Jagdscheindoppel erhalten.
- (bei Verlust), 30 Euro.
Ersterteilung
Wenn Sie nach erfolgreich bestandener Prüfung zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen möchten, vereinbaren Sie einen Termin bei der Unteren Jagdbehörde und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- den Nachweis der gültigen Jagdhaftpflichtversicherung über die Dauer der Ausstellung
- Ihren gültigen Personalausweis
- ein aktuelles Passfoto
- das Jägerprüfungszeugnis / Falknerprüfungszeugnis
- idealerweise den bereits ausgefüllten Antrag auf Jagdscheinverlängerung (s. unten unter Formulare)
Nur durch vorherige Terminvereinbarung können wir gewährleisten, dass wir Ihnen den Jagdschein bei Vorsprache sofort aushändigen können.
Verlängerung
Verlängern lassen können Sie Ihren Jagd- oder Falknerjagdschein bereits ab dem 01. Januar des Jahres, in welchem Ihr Jagdschein ausläuft. Die Verlängerung erfolgt bei uns im Kreis-Service-Center in Mettmann, Düsseldorfer Str. 47 (Öffnungszeiten KSC siehe rechte Randseite). Sie müssen persönlich erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen:
- den Nachweis der gültigen Jagdhaftpflichtversicherung über die Dauer der Ausstellung
- Ihr Jagdscheinheft
- Ihren gültigen Personalausweis
- ein aktuelles Passfoto, wenn Ihr Jagdscheinheft voll ist
- idealerweise den bereits ausgefüllten Antrag auf Jagdscheinverlängerung (unten stehend unter Formulare zum Download)
*** Das Kreis-Service-Center empfiehlt Jägerinnen und Jägern, die Jagdscheinverlängerung in den Zeiten montags bis freitags zwischen 7:30 Uhr und 9:00 Uhr oder zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr (außer mittwochs und freitags) vornehmen zu lassen, da hier erfahrungsgemäß die geringsten Wartezeiten bestehen. ***
Jagdschein abgelaufen
Ist Ihr Jagdschein seit einem Jahr oder länger abgelaufen, melden Sie sich bitte vorab bei der unteren Jagdbehörde, damit wir Ihnen den Jagdschein bei Ihrer Vorsprache sofort aushändigen können.
Wohnortwechsel
Sind Sie in den Kreis Mettmann zugezogen, melden Sie sich bitte vorab bei der unteren Jagdbehörde zur Aufnahme Ihrer Daten, damit wir Ihnen den Jagdschein bei Ihrer Vorsprache sofort aushändigen können.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Link extern
Informationen gemäß DSGVO
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann