Einbürgerung
Aktueller Hinweis:
Aufgrund des derzeitigen Lockdowns können bis auf Weiteres persönliche Vorsprachen bei der Einbürgerungsstelle nur in absolut dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Bereits vereinbarte Termine, die nicht zwingend erforderlich sind, werden zeitnah abgesagt. Die Betroffenen werden unaufgefordert unterrichtet, sobald eine neue Terminvergabe möglich ist.
Bitte klären Sie immer telefonisch, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. Fragen zur Einbürgerung können grundsätzlich telefonisch oder per Mail beantwortet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Als Ausländer haben Sie einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn Sie seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung auch schon vorzeitig möglich, zum Beispiel, wenn Sie mit einem Deutschen seit zwei Jahren verheiratet sind und seit drei Jahren einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel besitzen.
Wir als Einbürgerungsstelle prüfen die Voraussetzungen und entscheiden über den Antrag.
In jedem Fall müssen Sie die Einbürgerung beantragen. Dies müssen Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung tun - in Mettmann ausschließlich im Standesamt und in Ratingen und Velbert in unseren Kreis-Service-Centern.
Dort berät man Sie gern und händigt Ihnen die erforderlichen Formulare aus.
Der Einbürgerungsantrag wird vor Ort vervollständigt und an uns zur Entscheidung weitergeleitet.
Für die Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsvordruck
- Kopie des gültigen Passes mit gültiger Aufenthaltserlaubnis von jeder einzubürgernden Person
- ein aktuelles Lichtbild von jeder einzubürgernden Person ab dem 14. Lebensjahr
- Nachweise zum Personenstand (Heirats- und Geburtsurkunden, Scheidungsurteil/e)
- Einkommensnachweise von jeder erwerbstätigen Person
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
- Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (Einbürgerungstest)
- handschriftlicher Lebenslauf
- gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten
- gegebenenfalls Nachweis über geleistete Rentenversicherungsbeiträge, sowie vier Versetzungszeugnisse oder Schulabschlusszeugnis von jedem einzubürgernden schulpflichtigen Kind
Die Gebühr für eine Einbürgerung pro erwachsene Person beträgt 255 Euro. Für ein minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen beträgt die Gebühr 51 Euro.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Einbürgerung nach §8 StAG (PDF, 15 kB)
Einbürgerung nach §9 StAG (PDF, 16 kB)
Einbürgerung nach §10 StAG (PDF, 15 kB)
Erklärung Freizügigkeit und regelmäßiger Aufenthalt (PDF, 11 kB)
Erklärung Nachweise Identität (PDF, 13 kB)
Erklärung Strafe II (PDF, 53 kB)
Merkblatt Erhebung eines Gebührenvorschusses bei der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit (PDF, 13 kB)
Einwilligungerkärung zur Datenerhebung nach dem SGB X (PDF, 23 kB)
Publikationen
Link extern
Integrationsportal des Kreises Mettmann
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bürgerbüro Erkrath
Bürgerbüro Haan
Bürgerbüro Heiligenhaus
Bürgerbüro Hilden
Bürgerbüro Langenfeld
Standesamt Mettmann
Bürgerbüro Monheim am Rhein
Bürgerbüro Ratingen
Bürgerbüro Velbert
Bürgerbüro Wülfrath
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann