Brexit
Wichtige Informationen zum Brexit
Mit Ablauf des 31.01.2020 sind das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland –geregelt – aus der Europäischen Union ausgetreten.
Im Abkommen über den Austritt wurden zum Aufenthalt britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen in der Europäischen Union Übergangsregelungen getroffen, die noch bis zum 31.12.2020 Gültigkeit haben.
Bis zum 31.12.2020 gilt das Vereinigte Königreich weiter als Mitgliedstaat der Europäischen Union. Damit bleibt das Freizügigkeitsgesetz/EU bis zum 31.12.2020 für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige anwendbar.
Ab 01.01.2021 erfährt das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland durch Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) und dem Austrittsabkommen eine Neuregelung.
Ab dem 01.01.2021 sollen britische Staatsangehörige ein neues Aufenthaltsdokument, das sog. „Aufenthaltsdokument-GB“ erhalten. Aufenthaltsdokumente nach alter Rechtslage müssen ebenfalls durch das „Aufenthaltsdokument-GB“ ersetzt werden.
Für die Ausstellung des „Aufenthaltsdokuments-GB“ ist ein Zeitraum bis zum 30.06.2021 vorgesehen. Bis dahin entstehen ihnen keine rechtlichen Nachteile. Die Kosten für das „Aufenthaltsdokument-GB“ betragen bis zu 37,00 €. Es ist befristet gültig.
Die Ausstellung des „Aufenthaltsdokument-GB“ setzt voraus, dass Sie zum 31.12.2020 freizügigkeitsberechtigt sind. Die Prüfung wird durch die Ausländerbehörden vorgenommen. Britische Staatsangehörige, die am 31.12.2020 im Kreis Mettmannleben, können beim Ausländeramt der Kreisverwaltung Mettmann um Ausstellung eines Aufenthaltsdokuments-GB bitten. Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- biometrisches Passbild (Rückseite bitte mit Nachnamen und Geburtsdatum beschriften)
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
(Steuerbescheid, Lohn-/Gehaltsnachweis, Rentenbescheid, Rentenversicherungsverlauf) - evtl. Studienbescheinigung
- Kopie des Passes
Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse brexit@kreis-mettmann.de zu senden. Selbstverständlich können Sie die Unterlagen auch auf den Postweg geben.
Für die Ausstellung des „Aufenthaltsdokuments-GB“ ist es erforderlich, biometrischen Daten zu erheben (u. a. Fingerabdrücke). Für die Abgabe der Daten erhalten Sie einen Termin.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Kreisverwaltung Mettmann in der Zeit vom 21.12.2020 bis 10.01.2021 geschlossen. Sie erhalten einen Termin, sobald die Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr wieder geöffnet ist.
Bitte setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Ausländeramt in Verbindung, wenn Sie
- nach dem 01.01.2021 eine Reise planen oder
- für Ihren Arbeitgeber einen Nachweis benötigen, dass Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind.
In diesen Fällen können Ihnen bis zur Ausstellung des „Aufenthaltsdokument-GB“ eine Fiktionsbescheinigung erhalten.
Wenn Sie in der Zeit vom 01.01.2021 bis 10.01.2021 reisen wollen, informieren Sie das Ausländeramt bitte unverzüglich per E-Mail!
Publikationen
Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen (PDF, 1,2 MB)
Information for United Kingdom nationals and their family members about the right of residence provided for in the Withdrawal Agreement (PDF, 1,2 MB)
Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienmitglieder (PDF, 95 kB)
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (PDF, 136 kB)
Schreiben an britische Staatsangehörige - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (PDF, 117 kB)
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Ausländerbehörde
Einbürgerung und Staatsangeh.-Angelegenheiten
Termine im Lockdown
Nur für unaufschiebbare Angelegenheiten
Aufenthaltserlaubnis/ Niederlassungserlaubnis
für Erkrath, Heiligenhaus, Hilden, Velbert oder Wülfrath:
aufenthalt1@kreis-mettmann.de
Tel. 02104 99-2424
für Haan, Langenfeld, Mettmann, Monheim oder Ratingen:
aufenthalt2@kreis-mettmann.de
Tel. 02104 99-2425
Verlängerung von Visa/ Verpflichtungserklärungen
ksc@kreis-mettmann.deTel. 02104 99-1616
Duldungen/ Aufenthaltsgestattungen (Asylangelegenheiten)
asylangelegenheiten@kreis-mettmann.de
Tel. 02104 99-2414