Jugendliche Berufsanfänger
Vor Beginn einer Ausbildung oder Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit werden minderjährige Jugendliche ärztlich untersucht. Diese Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz übernehmen die niedergelassenen Ärzte.
Dazu erhält er beim Einwohnermeldeamt seines Wohnortes einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Berechtigungsschein ist dem Hausarzt vorzulegen, der die Untersuchung kostenfrei vornimmt. Der Arbeitgeber und die Sorgeberechtigten werden durch den Arzt über das Untersuchungsergebnis informiert. Die Abrechnung der Untersuchungsgebühren der Ärzte erfolgt über das Gesundheitsamt.
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