Nachweispflicht über erfolgte Impfberatung vor Kindertagesstätten (Kita)-Besuch
Sie möchten Ihr Kind für den Besuch einer Kita anmelden?
Dann vergessen Sie bitte nicht, bei der Erstaufnahme den schriftlichen Nachweis über die zuvor erfolgte ärztliche Impfberatung für Ihr Kind mitzunehmen.
Den Nachweis über die Impfberatung stellt Ihnen der Kinderarzt entweder als separate Bescheinigung aus oder Sie können die Impfberatung durch den entsprechenden Eintrag im gelben Untersuchungsheft nachweisen.
Wenn Sie den Nachweis nicht erbringen, sind die Leitungen der Kindertagesstätten nach § 34 Abs. 10a des Infektionsschutzgesetzes dazu verpflichtet, uns zu benachrichtigen und Ihre Daten zu übermitteln.
Als zuständiges Gesundheitsamt für den Kreis Mettmann können wir Sie anschließend zu einer Impfberatung einladen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!