Trinkwasserversorgungsanlagen
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Deshalb werden die besonderen Anforderungen daran in der Trinkwasserverordnung geregelt.
Das Trinkwasser im Kreis Mettmann ist von hoher Qualität und kann ohne Bedenken genossen werden. Es entspricht in allen Punkten den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Die meisten Haushalte sind an zentrale Trinkwasserversorgungsanlagen angeschlossen. Die Versorgungsunternehmen kontrollieren hier regelmäßig die Qualität des verteilten Trinkwassers und teilen uns Ihre Befunde mit.
Einige Haushalte im Kreis Mettmann verfügen über keinen öffentlichen Wasseranschluss und versorgen sich über einen Trinkwasserbrunnen. Von knapp 600 Anlagen erhalten wir die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchung und beraten Sie als Eigentümer bei Problemen. Auch private Brunnenbesitzer unterliegen der Trinkwasserverordnung und sind verpflichtet, den Brunnen uns anzuzeigen, wenn das Wasser zum Trinken, Waschen oder Baden genutzt wird. Welche Institute für diese Untersuchungen zugelassen sind, können Sie der anliegenden Liste entnehmen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann