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Trinkwassererwärmungsanlagen

Um Legionellenerkrankungen zu verhindern, müssen Trinkwassererwärmungsanlagen besonders überwacht werden. Wann dies der Fall ist und was Sie dann beachten müssen, erfahren Sie hier.
Trinkwasser- erwärmungsanlage
Trinkwasser- erwärmungsanlage

Der Schutz vor einer Legionellenerkrankung erfordert die Überwachung von Trinkwassererwärmungsanlagen, da die Erreger über das Wasser übertragen werden. Daher müssen Betreiber von Großanlagen (Speichervolumen > 400L und oder > 3 Liter in mindestens einem Fließweg zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und einer Entnahmestelle) Ihre Anlagen auf Legionellen untersuchen lassen.

Dieses gilt, wenn das Trinkwasser gewerblich oder öffentlich bereit gestellt wird und Duschen oder andere Anlagen vorgehalten werden, bei denen es zu einer Vernebelung von Wasser kommt. Die Trinkwasserverordnung regelt die Pflichten für Betreiber solcher Anlagen und legt die Vorgaben für die Überwachung durch das Gesundheitsamt fest.

Nachstehend finden Sie weitere Informationen.

Wenn Sie Fragen haben wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen gerne!

 
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