Trinkwassererwärmungsanlagen
Der Schutz vor einer Legionellenerkrankung erfordert die Überwachung von Trinkwassererwärmungsanlagen, da die Erreger über das Wasser übertragen werden. Daher müssen Betreiber von Großanlagen (Speichervolumen > 400L und oder > 3 Liter in mindestens einem Fließweg zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und einer Entnahmestelle) Ihre Anlagen auf Legionellen untersuchen lassen.
Dieses gilt, wenn das Trinkwasser gewerblich oder öffentlich bereit gestellt wird und Duschen oder andere Anlagen vorgehalten werden, bei denen es zu einer Vernebelung von Wasser kommt. Die Trinkwasserverordnung regelt die Pflichten für Betreiber solcher Anlagen und legt die Vorgaben für die Überwachung durch das Gesundheitsamt fest.
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