Schwimmbäder
Badeseen, Hallen- und Freibäder sowie gemeinschaftlich genutzte Badeeinrichtungen in Hotels, Therapieeinrichtungen oder Schulen werden regelmäßig durch das Gesundheitsamt auf eine einwandfreie Wasserqualität kontrolliert.
Wenn Sie uns den Betrieb einer solchen Einrichtung gemeldet haben, legen wir fest, in welchen Abständen Sie welche Untersuchungen des Badewassers vornehmen lassen müssen.
In der Regel werden die Einrichtungen einmal jährlich auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen durch die Gesundheitsaufsicht überprüft. Sie werden dann beraten, welche Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz Ihrer Badegäste notwendig sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Umweltbundesamtes. Den Link finden Sie weiter unten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
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40806 Mettmann