Infektionsschutz
Zum Infektionsschutz gehören alle Maßnahmen, die dazu dienen, ansteckenden Erkrankungen beim Menschen vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Hierzu zählen auch Belehrungen für Personen, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen (siehe interner Link Belehrung für den Lebensmittelbereich).
Ärzte, Krankenhäuser und Untersuchungslabore sind verpflichtet, das Auftreten bestimmter Infektionskrankheiten zu melden. Hierzu sind häufig weitere Ermittlungen erforderlich. Wenn Sie davon direkt oder indirekt betroffen sind, können Sie sich gerne an uns wenden.
Es ist wichtig, dass Sie sich aktiv an der Verhütung und der Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten beteiligen, um so die Weiterverbreitung zu verhindern.
Insbesondere wenn Sie in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, mit Lebensmitteln umgehen oder im medizinischen Bereich tätig sind, sieht das Infektionsschutzgesetz besondere Regelungen vor, über die wir Sie gerne informieren.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
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40806 Mettmann