Beschwerderat Psychiatrie/Sucht
Sie können sich insbesondere beschweren, wenn Sie
- mit dem Ablauf Ihrer Behandlung, Ihrer Therapie oder Ihrer Begleitung im Kreis Mettmann nicht einverstanden sind,
- sich als Angehörige nicht ausreichend einbezogen fühlen oder
- Ihr Problem nicht alleine oder nur mit Unterstützung lösen können.
Sie können Ihre Beschwerde schriftlich oder in einem Gespräch vortragen.
Die Mitglieder des Beschwerderates sind Psychiatrie-Erfahrene, Angehörige und psychiatrisch Tätige. Sie sind von der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) Mettmann für jeweils zwei Jahre gewählt.
Der Beschwerderat ist keine juristische Instanz; er ist bestrebt, in Konfliktfällen das Problem außerjuristisch durch Vermittlung zu lösen. In rechtsanhängige Verfahren kann er sich nicht einmischen.
Alle Mitglieder des Beschwerderats unterliegen der Schweigepflicht.
Die Inanspruchnahme des Beschwerderates ist kostenlos.
Der Beschwerderat kann nur innerhalb des Kreises Mettmann tätig werden.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann