Fortbildung von Hebammen
Hebammen müssen sich regelmäßig fortbilden und uns dies alle drei Jahre nachweisen. Wir überprüfen regelmäßig, ob die Hebammen im Kreis Mettmann diese Fortbildungspflicht erfüllen.
Wir prüfen auch, ob Fortbildungen, die im Kreis Mettmann angeboten werden, den Qualitätskriterien entsprechen und erkennen diese an. Auch wenn geeignete Fortbildungen, die durch ein Krankenhaus oder eine ähnliche Einrichtung angeboten werden, anerkannt werden sollen, sind wir zuständig. Bitte reichen Sie dazu den unten stehenden Vordruck ausgefüllt und alle weiteren vorhanden Unterlagen zu der Fortbildung (Flyer, Einladungen etc.) ein. Die Zertifizierung von Hebammenfortbildungen ist gebührenpflichtig.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann
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