Zahnärztliche Untersuchungen
Unsere Zahnärzte führen im Auftrag anderer Behörden eine Untersuchung durch und erstellen ein Gutachten, um zu prüfen, ob Sie eine beantragte Leistung erhalten können. Was Sie hierfür mitbringen sollen, erfahren Sie hier.
Achtung! Maskenpflicht (FFP2/KN95) in den Nebenstellen des Gesundheitsamtes!
Die Zahnärzte des Kreisgesundheitsamtes führen Untersuchungen im Rahmen von Gutachten im Auftrag anderer Behörden oder Ämter durch. Dies sind insbesondere Begutachtungen nach dem Beihilferecht und für Sozialämter.Nach Eingang des Untersuchungsauftrages bei uns erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Untersuchung.
Bitte bringen Sie neben einem gültigen Personalausweis sämtliche verfügbaren medizinischen Unterlagen (Heil- und Kostenplan, Röntgenbilder) zum Untersuchungstermin mit.
Für Gutachten im Zusammenhang mit Behandlungen von Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, bei Privatpatienten die Zahnärztekammer Nordrhein (beide in Düsseldorf) zuständig.
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann
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