Betäubungsmittel
Wenn Sie bis zu 30 Tage in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens reisen und ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen wollen, brauchen Sie dafür eine Bescheinigung Ihres Arztes. Diese Bescheinigung ist von uns zu beglaubigen, wenn Sie im Kreis Mettmann wohnen. Das passende Formular finden Sie unten.
Reisen Sie in Staaten außerhalb des Schengen-Abkommens und wollen Betäubungsmittel mitnehmen, setzen Sie sich bitte mit der betreffenden Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung. Dort wird man Ihnen Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen von Betäubungsmitteln geben. In diesen Fällen ist das Formular „Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Länder außerhalb des Schengener Abkommens“ zu verwenden.
Weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Internetseite zur Verfügung (Link siehe unten).
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann