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Betäubungsmittel

Sie wollen mit Ihren ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln in das Ausland reisen? Dann benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes, die von uns beglaubigt werden muss. Das passende Formular erhalten Sie hier.
Reisen mit Betäubungsmitteln
Reisen mit Betäubungsmitteln

Wenn Sie bis zu 30 Tage in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens reisen und ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen wollen, brauchen Sie dafür eine Bescheinigung Ihres Arztes. Diese Bescheinigung ist von uns zu beglaubigen, wenn Sie im Kreis Mettmann wohnen. Das passende Formular finden Sie unten.
 
Reisen Sie in Staaten außerhalb des Schengen-Abkommens und wollen Betäubungsmittel mitnehmen, setzen Sie sich bitte mit der betreffenden Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung. Dort wird man Ihnen Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen von Betäubungsmitteln geben. In diesen Fällen ist das Formular „Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Länder außerhalb des Schengener Abkommens“ zu verwenden.
 
Weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Internetseite zur Verfügung (Link siehe unten).
 
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

 

Kontakt

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02104 99-0
 
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Kreis Mettmann, Der Landrat
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40806 Mettmann

Ansprechpartner/in

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Nebenstelle Erkrath, Mettmann, Wülfrath

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02104 99-2265
 

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Nebenstelle Haan, Hilden

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Kreisgesundheitsamt
Nebenstelle Heiligenhaus, Velbert

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Kreisgesundheitsamt
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Kreisgesundheitsamt
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Nebenstelle Ratingen

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