Arzneimittelüberwachung
Alle Betriebe, die Arzneimittel verkaufen, werden in regelmäßigen Abständen durch unsere Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kontrolliert. Das Gesundheitsamt überwacht somit im Kreis Mettmann Apotheken, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Wochenmärkte, Kaufhäuser, Lebensmittelgeschäfte und alle sonstigen Betriebe, die Arzneimittel verkaufen.
Zu unterscheiden sind dabei frei verkäufliche, apothekenpflichtige (nur in Apotheken erhältlich) und verschreibungspflichtige (auf Rezept des Arztes) Arzneimittel.
Die Apotheken im Kreis Mettmann werden regelmäßig vom Amtsapotheker besichtigt. Dabei wird geprüft, ob in der Apotheke alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Apothekenbesichtigungen werden kurzfristig angekündigt und werden alle ein bis drei Jahre durchgeführt.
Wichtige Informationen für Apotheker finden Sie unter dem internen Link „Informationen für Apotheker".
Bei den sonstigen Einzelhändlern, die freiverkäufliche Arzneimittel anbieten, wird überprüft, ob eine besonders geschulte Person (sogenannte sachkundige Person) im Geschäft anwesend ist. Diese Person muss besondere Kenntnisse über Arzneimittel haben, damit auch eine Beratung der Kunden stattfinden kann. Die Besichtigungen im Einzelhandel finden unangekündigt statt.
In der unten stehenden Publikation finden Sie in der „Priscus-Liste" Hinweise auf Wirkstoffe, die untereinander problematische Wirkungen bei älteren Menschen haben können.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!