Neubauförderung Mietwohnungen
Es werden nicht nur (normale) Mietwohnungen gefördert, sondern auch
- Gruppenwohnungen für zum Beispiel Studierende sowie für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen mit Betreuungsbedarf,
- Mieteinfamilienhäuser und
- Gemeinschaftsräume.
Es entsteht eine Miet- und Belegungsbindung.
Das Einkommen der Mieter darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen.
Darüber hinaus wird ein Tilgungsnachweis gewährt.
Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren erhoben.
Es sind einige Voraussetzungen und Bedingungen zu erfüllen. Damit Sie wissen, auf was sie achten müssen und welche Fördermöglichkeiten es gibt, sollte vor Antragstellung möglichst ein persönlicher Beratungstermin stattfinden.
Wenn Sie Fragen haben oder für die Vereinbarung eines Termins, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner.
Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann