Förderung von Wohneigentum
Was wird gefördert?
- Der Neubau von Familienheimen und Eigentumswohnungen
- Der Ersterwerb von Familienheimen und Eigentumswohnungen
- Der Erwerb gebrauchter Familienheime und Eigentumswohnungen
- Der Ausbau und die Erweiterung zum Zweck der Neuschaffung von Familienheimen und Eigentumswohnungen
Sie können Fördermittel beantragen, wenn Ihr Haushalt aus
- mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder
- mindestens einem schwerbehinderten Haushaltsangehörigen (Grad der Behinderung „GdB“ mindestens 50 v. H.)
besteht und das Einkommen Ihres Haushaltes eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Es wird ein Tilgungsnachlass gewährt.
Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren erhoben.
Die Anträge sind bei uns zu stellen. Auf Anfrage senden wir Ihnen die entsprechenden Vordrucke zu. Sie können sich die Antragsunterlagen aber auch unter dem unten aufgeführten Link der NRW.BANK herunterladen.
Es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Damit Sie wissen, auf was Sie achten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, sollte vor Antragstellung möglichst ein persönlicher Beratungstermin stattfinden.
Wenn Sie Fragen haben oder für die Vereinbarung eines Termins, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen.
Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann