Darlehen für Schwerbehinderte
Gefördert werden Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung, dem Erwerb oder der Nachrüstung von Eigenheimen, selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind.
Beispiele für förderfähige Baumaßnahmen sind:
- Eine behindertengerechte Küche
- Ein behindertengerechtes Bad/WC
- Eine Rampe oder eine Hebeanlage zur Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss
- Ein Treppenlift
Es wird ein Tilgungsnachlass gewährt.
Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren erhoben.
Die Förderung erfolgt zugunsten von schwerbehinderten Menschen (Grad der Behinderung mindestens 50 v.H.). Der betreffende Haushalt muss eine Einkommensgrenze einhalten.
Die Anträge sind bei uns zu stellen. Auf Anfrage senden wir Ihnen die entsprechenden Vordrucke zu. Sie können sich die Antragsunterlagen aber auch unter dem unten stehenden Link der NRW.BANK herunterladen.
Es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Damit Sie wissen, auf was Sie achten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, sollte vor Antragstellung möglichst ein persönlicher Beratungstermin stattfinden.
Wenn Sie Fragen haben oder für die Vereinbarung eines Termins, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner.
Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann