Lageplan
Falls Sie einen amtlichen Lageplan für einen Teilungsantrag, eine Eintragung einer Baulast oder zu einem Bauantrag benötigen, finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Für die Teilung eines Grundstücks, die Eintragung einer Baulast oder zum Stellen eines Bauantrags benötigen Sie einen Lageplan.
Beim zuständigen Bauordnungsamt Ihrer kreisangehörigen Stadt erfahren Sie, ob ein amtlicher oder einfacher Lageplan notwendig ist.
Ein Lageplan wird auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters, des Grundbuchs, Angaben aus dem Bebauungsplan sowie sonstiger bau- und planungsrechtlicher Festlegungen erstellt. Zusätzlich sind örtliche Feststellungen durch eine Vermessung erforderlich. Der Umfang der Eintragungen richtet sich nach dem Zweck des Lageplans und den Anforderungen der Baugenehmigungsbehörde und enthält in der Regel folgende Angaben:
- Maßstab der Karte und die Lage des Grundstücks zur Nordrichtung
- Bezeichnung des Grundstücks: Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuchblattnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück mit Angabe der Eigentümer_in oder der Erbbauberechtigten
- Flächeninhalt des Grundstücks
- Katastergrenzen des Grundstücks und der benachbarten Grundstücke
- Im Liegenschaftskataster nachgewiesener Bestand der vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück und auf den benachbarten Grundstücken
- Im Liegenschaftsbuch enthaltene Hinweise auf Baulasten.
Als Auftraggebender werden Sie im Laufe der Auftragsabwicklung von uns umfassend beraten und betreut. In gemeinsamen Gesprächen ermitteln wir mit Ihnen die notwendigen vermessungstechnischen Maßnahmen um Ihr Projekt zu verwirklichen. Dadurch können oftmals zusätzliche Kosten für Sie vermieden werden. Die Gebührenhöhe ist vom konkreten Einzelfall abhängig.
Alle Dienstleistungen rund um einen amtlichen Lageplan wird für Privatkundschaft auch von öffentlich bestellten Vermessungsingenieur_innen (ÖbVI) angeboten. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur_innen sind genauso wie wir an eine gemeinsame Gebührenordnung gebunden. Nicht amtliche Lagepläne können zusätzlich auch von privaten Vermessungsbüros erstellt werden und richten sich in der Abrechnung nach der Honorarordnung für Architekt_innen und Ingenieur_innen (HOAI).
Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten. Wir helfen Ihnen gern!
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Ansprechpartner/in
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40806 Mettmann