Gebäudeeinmessung
Als Eigentümer_in eines Neu- oder Anbaus sind Sie verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sind Grundlage für die Fortführung des Liegenschaftskatasters. Alle notwendigen Informationen zur Gebäudeeinmesung finden Sie hier.
Sie haben neu gebaut oder angebaut? Dann sind Sie als Eigentümer_in verpflichtet eine Gebäudeeinmessung vornehmen zu lassen. Diese Verpflichtung ergibt sich für Sie aus dem Vermessungs- und Katastergesetz.
Damit soll den Anforderungen der Nutzenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft für ein aktuelles Geobasisinformationssystem nachgekommen werden.
Nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens ermitteln wir durch eine örtliche Gebäudeeinmessung die Lage des neuen Gebäudes oder Gebäudeteils.
Diese Messergebnisse sind Grundlage für die Fortführung des Liegenschaftskatasters. Nach erfolgter Vermessung und Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster erhalten Antragstellende einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem eingemessenen Gebäude beziehungsweise Gebäudeteil.
Die Kosten errechnen sich entsprechend den Normalherstellungskosten 2010 aus den Herstellungskosten Ihres Gebäudes beziehungsweise des Anbaus.
Zur Gebäudeeinmessung Verpflichtete werden im Laufe der Auftragsabwicklung von uns umfassend beraten und betreut. In gemeinsamen Gesprächen ermitteln wir mit Ihnen die notwendigen vermessungstechnischen Maßnahmen damit Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Dadurch können oftmals unnötige Kosten für Sie vermieden werden.
Alle Dienstleistungen rund um eine Gebäudeeinmessung wird für Privatkundschaft auch von öffentlich bestellten Vermessungsingenieur_innen (ÖbVI) angeboten. Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieur_innen sind genauso wie wir an eine gemeinsame Gebührenordnung gebunden.
Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten. Wir helfen Ihnen gern!
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