Amtliche Grenzanzeige/Grenzvermessung
Auf der folgenden Seite finden Sie umfangreiche Informationen zu unserem Dienstleistungsangebot rund um das Thema Grenzvermessung.
Sie wollen für ein geplantes Bauvorhaben eine grenznahe Mauer oder einen Zaun errichten? Es bestehen zwischen Ihnen und Ihrem Grenznachbarn Unstimmigkeiten über den Verlauf von bestehenden Grundstücksgrenzen? Dann ist eine Amtliche Grenzanzeige zu empfehlen.
Im Rahmen einer örtlichen Vermessung werden den beteiligten Eigentümern und Erbbauberechtigten die Grundstücksgrenzen auf Antrag mit Pflöcken, Kreidezeichen oder Ähnlichem kenntlich gemacht.
Fehlende Grenzzeichen werden bei der amtlichen Grenzanzeige nicht ersetzt. Das Ergebnis der Vermessung wird in einer Skizze festgehalten und beurkundet mit Siegel und Unterschrift an den Antragsteller übergeben. Die Skizze wird nicht in das Liegenschaftskataster übernommen.
Bei einer Grenzvermessung hingegen werden die Grenzen Ihres Grundstückes mit Hilfe der Unterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft und wiederhergestellt. Fehlerhafte Grenzzeichen der Grundstücksgrenzen werden korrigiert und fehlende Grenzzeichen ersetzt.
Im Unterschied zur amtlichen Grenzanzeige wird das Ergebnis der Grenzvermessung allen betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort angezeigt, mit der Aufnahme der Grenzniederschrift durch uns beurkundet und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Als Auftraggeber werden Sie im Laufe der Auftragsabwicklung von uns umfassend beraten und betreut. In gemeinsamen Gesprächen ermitteln wir mit Ihnen die notwendigen vermessungstechnischen Maßnahmen um Ihr Projekt zu verwirklichen. Dadurch können oftmals unnötige Kosten für Sie vermieden werden.
Alle diese Dienstleistungen rund um eine Teilungsvermessung werden für Privatkunden auch von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) angeboten. Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind genauso wie wir an eine gemeinsame Gebührenordnung gebunden.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Link intern
Link extern
Informationen gemäß DSGVO
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann