Grenzauskünfte
Corona-Hinweis (02.06.2020): Sehr geehrte Damen und Herren, das Kundenzentrum des Vermessungs- und Katasteramtes ist für Terminkundschaft geöffnet, in allen anderen Fällen können Sie uns kontaktieren via Telefon (02104/99-2484) und E-Mail (kundenzentrum62@kreis-mettmann.de). Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei Bedarf versehen wir Auszüge aus der Liegenschaftskarte mit Maßzahlen.
Sie wollen es genauer wissen? Auf Ihren Antrag hin tragen wir sowohl Grenzlängen als auch Abstände zwischen Gebäuden und Grenzen in den Liegenschaftskartenauszug ein.
Die Gesamtgebühr errechnet sich als Summe der Gebühren für den Liegenschaftskartenauszug und den erforderlichen Zeitaufwand.
Informationen zur Grenzbescheinigung finden Sie in der Rubrik Bescheinigungen.
Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten. Wir helfen Ihnen gern!
Informationen gemäß DSGVO
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
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40806 Mettmann