Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Corona-Hinweis (02.06.2020): Sehr geehrte Kunden, das Kundenzentrum des Vermessungs- und Katasteramtes ist für Terminkunden geöffnet, in allen anderen Fällen können Sie uns kontaktieren via Telefon (02104/99-2484) und E-Mail (kundenzentrum62@kreis-mettmann.de). Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Möchten Sie auf einem Grundstück bauen, es beleihen, kaufen oder verkaufen, benötigen Sie einen Auszug aus der Liegenschaftskarte, die Ihr Flurstück darstellt. Auch Eigentümerangaben können Sie in bestimmten Fällen erhalten.
Wofür steht der Begriff „Liegenschaftskataster“?
Zunächst bedeutet das Wort „Kataster“ so viel wie Verzeichnis gleichartiger Gegenstände. Das Wort „Liegenschaften“ umfasst Flurstücke, gelegentlich noch als „Parzellen“ bezeichnet, und Gebäude. Ein oder mehrere Flurstücke bilden ein Grundstück.
Wir sind zuständig für das Liegenschaftskataster, also das Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude im Kreis Mettmann. In Verbindung mit dem Grundbuch, das im Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts geführt wird, dient es der Sicherung des Eigentums an Ihrem Grundstück. Die Liegenschaftskarte, manchmal auch Flurkarte genannt, nimmt am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil.
Benötigen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beispielsweise für
- Bauvorhaben,
- Beleihungen,
- Erwerb oder Verkauf von Grundstücken,
- landwirtschaftliche und sonstige Belange?
Dann teilen Sie uns bitte in einem formlosen Schreiben per Brief, Fax oder E-Mail folgende Informationen mit:
- Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer oder
- Gemeinde, Straße, Hausnummer oder
- Grundbuchbezirk, Grundbuchblattnummer oder
- Name des Grundstückseigentümers
Auszüge aus der Liegenschaftskarte stellen wir Ihnen in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und 1:2.000 als gedruckten Auszug oder elektronisch (pdf-Format) zur Verfügung – sowohl farbig als auch grau. Nennen Sie uns bitte das gewünschte Papierformat.
Auszüge aus der Liegenschaftsbeschreibung (Katasterbuchwerk) – mit Ausnahme des reinen Flurstücksnachweises – enthalten Eigentümerangaben und damit personenbezogene Daten. Deshalb dürfen wir nur Stellen mit berechtigtem Interesse Auskünfte erteilen. Hierzu gehören
- Grundstückseigentümer,
- Erbbauberechtigte,
- Notare sowie
- weitere Empfänger, die ihr berechtigtes Interesse darlegen.
Die Auszüge aus der Liegenschaftsbeschreibung erhalten Sie in gedruckter Form.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie außerdem für das jeweilige Stadtgebiet bei den folgenden acht kreisangehörigen Städten: Erkrath, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen und Velbert, sowie für das gesamte Kreisgebiet im Büro der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) Andreas Benoit in Haan und Thomas Eicker in Wülfrath.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!
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