Änderungen im Katasternachweis
Corona-Hinweis (02.06.2020): Sehr geehrte Damen und Herren, das Kundenzentrum des Vermessungs- und Katasteramtes ist für Terminkundschaft geöffnet, in allen anderen Fällen können Sie uns kontaktieren via Telefon (02104/99-2484) und E-Mail (kundenzentrum62@kreis-mettmann.de). Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hier sind Sie richtig, wenn Sie Anträge für Vermessungen Ihres Grundstückes oder Ihres Hauses vornehmen oder Grundstücke miteinander vereinigen wollen.Vermessungsanträge
Sie möchten Ihr Haus einmessen lassen, ihr Grundstück teilen oder eine sonstige Vermessung beantragen? Weitere Informationen finden Sie unter dem internen Link „Vermessung“.
Vereinigungsanträge
Für Grundstücke in Ihrem Eigentum können Sie die Vereinigung im Grundbuch beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind
- identische Belastungen im Grundbuch sowie
- örtliche und wirtschaftliche Einheit: gemeinsame Flurstücksgrenze, gleichartige Nutzungen
Wir erheben keine Gebühren für die öffentliche Beglaubigung von Vereinigungsanträgen.
Korrekturen und Aktualisierungen
Als Vermessungs- und Katasteramt ist es unsere Aufgabe, die Angaben im Liegenschaftskataster aktuell zu halten und richtig nachzuweisen. Ihre Korrekturvorschläge nehmen wir gern entgegen.
Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann