Denkmalschutz und Grabungserlaubnisse
Der Begriff "Denkmal" ist mit vielen Bedeutungen besetzt: es kann sich dabei um etwas Bewegliches oder Ortsfestes, um etwas Natürliches oder Künstliches, um etwas Künstlerisches oder anderweitig kulturell Bedeutsames oder um etwas Einzelnes beziehungsweise Flächenhaftes handeln. Auch Relikte, die im Boden liegen, können ein Zeugnis für die Geschichte eines Ortes und damit ein Denkmal sein. Näheres dazu finden Sie auf den unten für Sie verlinkten Internetseiten des Landschaftsverbands Rheinland und des Landesdenkmalschutzgesetzes.
Zuständig in diesem Zusammenhang ist vor allem die Untere Denkmalbehörde Ihrer Stadtverwaltung. Wir als Obere Denkmalbehörde sind dann Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Grabungserlaubnis benötigen, weil im Boden liegende, denkmalgeschützte Relikte als Folge Ihrer Erdarbeiten in denkmalpflegerisch geschützten Bereichen betroffen sind. Über die Details werden wir Sie gern beraten. Die Bearbeitung Ihres Antrags kostet, abhängig vom Aufwand, zwischen 50,- und 500,- €.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Link extern
Untere Denkmalbehörde Haan
Denkmalschutz und Denkmalpflege Heiligenhaus
Untere Denkmalbehörde Hilden
Untere Denkmalbehörde Langenfeld
Untere Denkmalbehörde Mettmann
Untere Denkmalbehörde Monheim am Rhein
Untere Denkmalbehörde Ratingen
Denkmalschutz und Denkmalpflege Velbert
Untere Denkmalbehörde Wülfrath
Landschaftsverband Rheinland - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Denkmalschutzgesetz NRW