Beurlaubung
Eine Beurlaubung ist aus familiären Gründen möglich. Sie werden während der Beurlaubung vollständig vom Dienst freigestellt. Während des Beurlaubungszeitraums erhalten Sie keine Dienstbezüge.
Sie können aus familiären Gründen beurlaubt werden, wenn Sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen. Die Beurlaubung ist zunächst auf drei Jahre begrenzt.
Sie können sie jedoch auf bis zu zwölf Jahre verlängern lassen. Währenddessen können Sie Ihre Tätigkeit in Teilzeit mit weniger als der Hälfte der regulären Arbeitszeit wahrnehmen.
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