Naturschutzwacht
Der Kreis Mettmann als untere Naturschutzbehörde hat eine Naturschutzwacht eingerichtet, deren 12 Mitglieder auf Vorschlag des Naturschutzbeirates bestellt wurden. Als Beauftragte für den Außendienst sind sie für den Kreis Mettmann ehrenamtlich tätig.
Die Naturschutzwacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden (§ 69 Landesnaturschutzgesetz NRW).
Dieser Aufgabe wird die Naturschutzwacht dadurch gerecht, dass sie über die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege aufklärt, sowie dadurch, dass sie der Naturschutzbehörde Vorschläge über Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in der Landschaft macht.
Mit ihrer besonderen Ortskenntnis beobachten die Mitglieder der Naturschutzwacht die Entwicklungen in ihrem Dienstbezirk und haben dazu ein besonderes Augenmerk auf Baumaßnahmen, Gehölzrodungen und Müllablagerungen oder auf jede andere Art von Eingriffen oder umweltgefährdenden Beeinträchtigungen.
Die Mitglieder der Naturschutzwacht bei der unteren Naturschutzbehörde weisen sich mit einem Dienstausweis und einem Dienstabzeichen aus und werden auch durch andere Stellen und Behörden unterstützt.