Visum
Ob Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland ein Visum benötigen, welche Arten von Visa es gibt und welche Bedingungen Sie für die Erteilung erfüllen müssen, können Sie hier nachlesen.
Hinweis für die Verlängerung von Schengen-Visa:
Sofern Ihr Schengen-Visa in der nächsten Zeit abläuft oder bereits abgelaufen ist, beantragen Sie bitte per E-Mail unter Angabe Ihrer Personalien und Kontaktdaten eine Verlängerung der Ausreisefrist bei der Ausländerbehörde. Fügen Sie Ihrer E-Mail zusätzlich eine Ablichtung Ihres Nationalpasses und des Schengen-Visums bei (PDF-Format oder JPEG). Sie erhalten dann unaufgefordert eine Nachricht.
Bitte nutzen Sie dafür die E-Mailadresse ksc@kreis-mettmann.de.
Für folgende Aufenthaltszwecke in Deutschland benötigen Sie ein Visum (eine amtliche Einreiseerlaubnis):
- Besuch
- Geschäftsreise
- Ehegattennachzug
- Kindernachzug Minderjähriger
- Arbeitsaufenthalt
- Au-Pair-Aufenthalt
- Sprachkurs oder Studium
- Schüleraustausch
Das Visum muss vor der Einreise bei der deutschen Botschaft oder beim dem deutschen Konsulat im Heimatland beantragt werden. Die Einreiseerlaubnis gilt dann im Normalfall für längstens drei Monate.
Die für Ihren Fall gültigen Rahmenbedingungen und Details für die Erteilung eines Visums erfahren Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Vieles finden Sie auch auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes der Bundesregierung.
Im Falle eines Besuchsaufenthalts in Deutschland wird von Ihnen eine Verpflichtungserklärung zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung verlangt.