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Wiederzulassung von Fahrzeugen

Wenn Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist (= abgemeldet wurde) und Sie es wieder anmelden möchten, benötigen Sie eine Wiederzulassung.

Beschreibung

Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung (iKfz) können Sie diesen Antrag auch online stellen.

Bitte prüfen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen zur Online-Abwicklung ohne Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle erfüllen.

Zur Nutzung des Online-Antrags klicken Sie bitte auf unser STVA-Portal.


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Wiederzulassung nicht online durchführen möchten, bringen Sie bei einem Besuch der Zulassungsstelle Folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise Fahrzeugschein (mit Hinweis auf die Außerbetriebsetzung)
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung II
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB erhalten Sie bei Ihrer Versicherung)
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
  • Ihre Bankdaten für die Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung/ SEPA-Lastschriftmandat

Falls Sie die Wiederzulassung durch einen Dritten erledigen lassen möchten, muss dieser Ihre Vollmacht, Ihren originalen Personalausweis, das von Ihnen bereits ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat und den eigenen Personalausweis mitbringen.

Falls das Fahrzeug auf Ihre Firma wieder zugelassen werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise aktuelle Gewerbeanmeldung,
  • Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel).

Weiterführende Informationen

Kosten

Besuch der Kfz-Zulassungsstelle

  • Ab 12,50 Euro

Internetbasierte Zulassung (iKfz)

  • Ab 13,40 Euro zzgl. Versandkosten

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