Prüfpflicht für Heizöltanks
Sie besitzen einen Heizöltank? Dann sind Sie unter Umständen verpflichtet, diesen auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Wenn Ihr Tank dieser Prüfpflicht unterliegt, müssen Sie selbst einen zugelassenen Sachverständigen beauftragen.
Beschreibung
Alle unterirdischen Tanks unterliegen einer umfassenden Prüfpflicht, oberirdische Tanks erst ab einer Füllmenge von mehr als 10.000 Litern.
Neu hinzugekommen ist die Prüfung von oberirdischen Heizöltanks ab 1.000 Litern, sofern diese in einer Wasserschutzzone liegen.
Verfahrensablauf
Für bestehende Tanks, die neu unter die Prüfpflicht fallen, sind gestaffelte Prüffristen - abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme - vorgesehen. Diese können Sie in der Verordnung “Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ nachlesen oder Sie erfragen diese bei der angegebenen Ansprechperson unter "Kontakt".
Ob Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, können Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf sehen.
Die Prüfung der vorgenannten Heizöltanks muss durch einen Sachverständigen vor der Inbetriebnahme des Tanks, bei wesentlichen Änderungen und bei einer Stilllegung erfolgen. Im normalen Betrieb müssen diese Tanks dann alle 5 Jahre überprüft werden.
Neue oberirdische Heizöltanks mit mehr als 1.000 Litern und bis einschließlich 10.000 Litern unterliegen einer eingeschränkten Prüfpflicht. Ob und wann Ihr Heizöltank überprüft werden muss, können Sie unserer tabellarischen Übersicht entnehmen.
Betreibende von Tanks, die ihre Anlage noch nie haben prüfen lassen, obwohl sie einer Prüfpflicht unterliegen, sollten dies umgehend nachholen. Denn ein Verstoß gegen die Prüfpflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Zugelassene Sachverständige finden sie unter “Liste zugelassener Sachverständige“.
Weiterführende Informationen
Publikationen
- PDF-Datei: Flyer - Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung
- PDF-Datei: Überblick über die Prüfpflichten für Heizöltanks
Externe Links
Formulare zum Download
- (PDF, 142 kB)