Heilpädagogisch Integrative Kindertagesstätte Langenfeld
Der Kreis Mettmann betreibt in Langenfeld eine inklusiv konzeptionierte Kindertagesstätte. In zwei integrativen und zwei heilpädagogischen Gruppen werden 46 Kinder mit und ohne Förderbedarf betreut.
Beschreibung
Seit 2014 werden auch Kinder unter drei Jahren aufgenommen. Die schöne Lage der Kindertagesstätte, das architektonisch ansprechende Gebäude sowie eine großzügige Freifläche bieten den Kindern viele Möglichkeiten, im Spiel ihre Bewegungs- und Experimentierfreude auszuleben. Die Kinder erleben das gemeinsame Miteinander beispielsweise in gruppenübergreifenden Spielangeboten, Projekten und Ausflügen.
Heilpädagogische Fachkräfte, Erziehungskräfte und Kinderpflegekräfte sind für die individuelle Betreuung und Förderung der Kinder verantwortlich. Gruppenübergreifend sind eine Sprachtherapeutin, eine Logopädin und eine Motopädin tätig. Auch externe Therapeutinnen und Therapeuten, zum Beispiel für Physio-, Schluck-, Ess-, Seh- und Hörförderung, kommen zu uns ins Haus und arbeiten mit den Kindern. Als zusätzlich Helfende werden Personen aus den Freiwilligendiensten eingesetzt. Zusätzlich bilden wir in einer praxisintegrierten Form (PiA) Erzieher_innen und Kinderpfleger_innen aus.
Im Vordergrund des pädagogischen Handelns stehen die individuelle Förderung eines jeden Kindes und seine größtmögliche Verselbstständigung. Förderkinder werden nur aus den Städten Haan, Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein aufgenommen.
Fahrdienst
Für Kinder der heilpädagogischen Gruppen, die nicht selbst zur Einrichtung gebracht werden können, kann ein Fahrdienst beantragt werden. Soweit der Landschaftsverband Rheinland die Kostenübernahme zusagt, wird der Fahrdienst vom Landschaftsverband organisiert.
Voraussetzungen
- Ihr Kind muss mindestens zwei Jahre (in den heilpädagogischen Gruppen drei Jahre) alt sein.
- Für die heilpädagogische Gruppe muss ein Förderbedarf festgestellt werden.
- Für die Aufnahme eines Kindes mit heilpädagogischem Förderbedarf müssen Sie beim Landschaftsverband einen Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Masernimpfung
- gegebenenfalls den Nachweis über einen Förderbedarf
Kosten
Die Kindergartenbeiträge richten sich nach dem Einkommen der Eltern sowie den jeweiligen Richtlinien der Stadt Langenfeld. Gerne informieren wir Sie über die Regelungen für Kinder in heilpädagogischen Gruppen.