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Tierschutz

Ein Aufgabenbereich des Amtes für Verbraucherschutz ist der Tierschutz. Wir überprüfen sowohl im kommerziellen als auch im privaten Bereich, ob die tierschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Auch geben wir Hinweise zu einer artgerechten Tierhaltung.

Beschreibung

Ein Thema, das die Öffentlichkeit sehr beschäftigt, ist der Tierschutz. Der hohe Stellenwert des Tierschutzes wird schon allein dadurch belegt, dass der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. In Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Daher überprüfen wir regelmäßig in sämtlichen gewerblich tätigen Betrieben, wie beispielsweise in Zoohandlungen, Tierpensionen, Versuchstierhaltungen und Schlachtbetrieben, ob die tierschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Auch die im privaten Bereich gehaltenen Tiere werden kontrolliert, sofern Bedenken über die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen bestehen. Dabei geben die Veterinärinnen und Veterinäre den Tierhaltenden Hinweise für eine artgerechte Tierhaltung, mit denen sich viele kleine Mängel schnell beheben lassen. Zum Wohle der Tiere können wir allerdings auch noch weiterführende Maßnahmen bis hin zur Fortnahme der Tiere treffen.

Um Verstöße gegen das geltende Tierschutzrecht aufdecken zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Falls Sie Missstände beobachten, können Sie sich gerne bei uns melden.

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