Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen)? Die Abmeldung kann auch dann erfolgen, wenn Sie nicht Halter des Fahrzeugs sind.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug, welches im Kreis Mettmann angemeldet ist.
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.
- Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) mit verdecktem Sicherheitscode.
Verfahrensablauf
Und so funktioniert es :
- i-Kfz-Straßenverkehrsamtsportal Kreis Mettmann aufrufen und anmelden.
- Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
- Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
- Gegebenenfalls Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen.
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. Die Bestätigung der Außerbetriebsetzung kann sofort online abgerufen werden.
Sollte das Onlineverfahren für Sie nicht in Frage kommen, finden Sie weitere Informationen in der Dienstleistung Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs.