Fahrerqualifizierungsnachweis
Wenn Sie einen Führerschein der Klassen C und D besitzen, also Lkw und Busse fahren dürfen und dies gewerblich tun, müssen Sie sich weiterbilden, um Ihre Berufskraftfahrerqualifikation erhalten und verlängern zu können.
Beschreibung
Erwerb eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Sie möchten einen Bus-, oder Lkw-Führerschein erwerben und diesen gewerblich nutzen? Dann müssen Sie den Erwerb der sogenannten Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen.
Der Nachweis über den Erwerb einer solchen Qualifikation erfolgt durch eine vorherige Ausbildung. Die anschließende Prüfung findet bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) statt. Die Ergebnisse werden digital an das Kraftfahrt-Bundesamt übermitteln und können von uns im Rahmen der Beantragung abgerufen werden. Danach können Sie die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen, in den für die entsprechenden Klassen die Schlüsselzahl 95 (gültig für fünf Jahre) eingetragen wird.
Inhaber eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Führerscheininhaber müssen im Fünf-Jahres-Intervall nach dem ersten Eintrag dann fünf weitere Weiterbildungen (Module) bei einer Fahrschule durchlaufen, um die entsprechende Schlüsselzahl verlängern zu lassen.
Der Nachweis über die Teilnahme an diesen Modulen wird digital an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt und kann von uns im Rahmen der Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises abgerufen werden.
Verfahrensablauf
Der Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation beziehungsweise der beschleunigten Grundqualifikation erfolgt durch eine vorherige Ausbildung. Die anschließende Prüfung findet bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) statt.
Danach tragen wir die Schlüsselzahl 95 in den Fahrerqualifizierungsnachweis ein, der hierfür neu ausgestellt werden muss. Dieser Eintrag ist kostenpflichtig und gilt für fünf Jahre. Im Fünf-Jahres-Intervall nach dem ersten Eintrag müssen Sie dann fünf Weiterbildungen bei einer Fahrschule durchlaufen und die entsprechende Schlüsselzahl verlängern lassen.
Die Nachweise über die erfolgten Weiterbildungen (Module) werden automatisch von der schulenden Fahrschule an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übermittelt und sind im Rahmen ihrer Vorsprache für die Führerscheinstelle einsehbar.
Erforderliche Unterlagen
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- Ihren bisherigen Führerschein
- Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
Weiterführende Informationen
Externe Links
Kosten
35,00 Euro bei einem Antrag auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises mit anschließendem Direktversand.
41,40 Euro bei einem Antrag auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises mit Expresslieferung an den Kreis.