Betriebserlaubnis für Apotheken
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.
Beschreibung
Um eine Apotheke oder mehrere Apotheken betreiben zu können, benötigen Sie als Apothekerin oder Apotheker eine Erlaubnis, die von uns als zuständiger Behörde ausgestellt wird. Sie dürfen dabei bis zu vier Apotheken besitzen.
Auch der Wechsel einer Filialleitung muss durch den Betreiber der Apotheke bei uns angezeigt werden.
Die nötigen Informationen stehen Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Frau Böhnisch unter den unten genannten Kontaktdaten auf.
Im Falle einer Neuerrichtung einer Apotheke reichen Sie bitte die Baupläne, Ansichtszeichnungen sowie die pharmazeutische Baubeschreibung beim Kreisgesundheitsamt zur Stellungname ein.
Kosten
Die Entscheidung über die Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer öffentlichen Apotheken ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in der zurzeit geltenden Fassung gebührenpflichtig (250 bis 3.500 €).