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Termin buchen


Hier können Sie für folgende Bereiche online einen Termin vereinbaren:

Belehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten mit Lebensmitteln

Hier kommen Sie zur Terminvereinbarung für die Lebensmittelbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz.

Einbürgerung

Sie kommen aus Erkrath, Ratingen oder Velbert und möchten sich einbürgern lassen oder haben andere Rückfragen, die Sie persönlich klären möchten?

Gerne können Sie hier einen Beratungstermin anfragen.

Antragstellende aus Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim a.R. oder Wülfrath vereinbaren Termine für die Antragstellung bitte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes. Dort berät man Sie gerne und händigt Ihnen die erforderlichen Formulare aus. Der Einbürgerungsantrag wird vor Ort vervollständigt und der Einbürgerungsstelle zur Entscheidung weitergeleitet.

Führerscheinstelle & Zulassungsstelle

Nutzen Sie auch unser Angebot an Online-Dienstleistungen der Zulassungsstelle bei denen der Antrag jederzeit bequem von zu Hause aus gestellt und die Gebührenzahlung gleich online mit erledigt werden kann. Zu finden unter i-Kfz internetbasierte Fahrzeugzulassung.

Hier kommen Sie zur Terminvereinbarung des Straßenverkehrsamtes für die Führerscheinstelle und die Zulassungsstelle.

Schwerbehindertenangelegenheiten / Behinderung und Ausweis

Sie möchten einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) oder der Schwerbehinderteneigenschaft stellen?

Gemäß § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist dafür das Amt für Menschen mit Behinderung des Kreises Mettmann zuständig.

Kontaktmöglichkeiten:

Telefonische Rückfragen:
Montag bis Mittwoch:
08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
(Tipp: Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit den schriftlichen Kontakt, damit Ihr Anliegen gezielt und nachvollziehbar bearbeitet werden kann.)

Persönliche Beratung:
Wenn sich Ihr Anliegen nicht schriftlich oder telefonisch klären lässt, können Sie hier einen persönlichen Termin vereinbaren.
Persönliche Termine finden ausschließlich donnerstags zwischen 08:30 und 16:30 Uhr statt.

Sozialamt Regress / Unterhaltsheranziehung

Sie sind von uns wegen der Heranziehung zu einer Unterhaltszahlung oder bzgl. einer Überleitung von Ansprüchen kontaktiert worden? Sie haben Fragen hierzu?

Der Kreis Mettmann ist für die Prüfung der Heranziehungsmöglichkeiten von Unterhaltszahlungen sowie für die Überleitung von Ansprüchen (Regress) zuständig.

Kommt das Sozialamt für die Heimkosten Ihres Elternteils auf, geht der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch des Elternteils gegen Sie automatisch (kraft Gesetzes) auf das Amt über. Das Amt wird dadurch zu Ihrem Gläubiger. Hier ist gesetzlich verankert, dass Unterhaltsansprüche gegen Kinder nicht zu berücksichtigen sind – es sei denn, Ihr jährliches Gesamteinkommen liegt über 100.000 Euro brutto.

Hat Ihr Elternteil Ihnen Vermögen geschenkt (z. B. Geld oder ein Haus), und wird das Elternteil nun pflegebedürftig und "verarmt", hat es theoretisch einen Anspruch auf Rückforderung der Schenkung (§ 528 BGB). Über § 93 SGB XII holt sich das Sozialamt diesen Rückforderungsanspruch per Verwaltungsakt (Überleitungsanzeige) und fordert das Geschenk von Ihnen zurück, um die Heimkosten zu decken. In Betracht kommen auch offene Verträge (wie Altenteils- oder Übergabeverträge bei Immobilien), Erbansprüche (Pflichtteile) oder Unterhaltsansprüche.

Innerhalb der Prüfungsprozesse ergeben sich viele Fragen Ihrer- und unserseits.
Wir sind gerne bereit, Ihnen sowohl schriftlich, telefonisch als auch in einem persönlichen Gespräch weiterzuhelfen.

Heranziehungen

Kreis Mettmann, Die Landrätin
Sozialamt
Recht, Finanzen, dezentrale Digitalisierung

Düsseldorfer Straße 47
40822 Mettmann


Wenn sich Ihr Anliegen nicht schriftlich oder telefonisch klären lässt, können Sie hier einen persönlichen Termin vereinbaren.
Persönliche Termine finden ausschließlich montags zwischen 09:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 13:00 und 14:00 Uhr statt.

Wohnraumförderung

Sollte sich Ihr Anliegen nicht schriftlich (per E-Mail an wrf@kreis-mettmann.de), oder während unserer telefonischen Sprechzeiten mittwochs zwischen 9-12 und 13-16 Uhr klären lassen, können Sie zur persönlichen Vorsprache über die Links weiter unten einen Termin reservieren.

Wir bitten um Beachtung, dass Terminvereinbarungen nur für neue Anträge bzw. Anfragen möglich sind, laufende Anträge sowie laufende Fälle können während dieser Zeiten nicht besprochen werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich nur um ein allgemeines Gespräch zum Ablauf und den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung handelt, eine individuelle Beratung und Aussage hinsichtlich einer Fördermöglichkeit sowie die Prüfung Ihrer persönlichen Unterlagen im Detail ist nicht möglich.

Ebenso können die Antragsunterlagen nicht vor Ort ausgefüllt werden.

Hier kommen Sie zu den Terminvereinbarungen für den öffentlich geförderter Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum 

sowie für die öffentlich geförderte Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum




Für Terminvereinbarungen in allen anderen Bereichen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Kontakte auf der jeweiligen Internet-Seite.