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Umschreibung von Fahrzeugen

Wenn Sie in den Kreis Mettmann ziehen, innerhalb des Kreises umziehen, oder ein gebrauchtes Fahrzeug erworben haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben lassen. Informationen dazu finden Sie hier.

Beschreibung

Umschreibung mit Halterwechsel

Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung (iKfz) können Sie diesen Antrag auch online stellen. Bitte prüfen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen zur Online-Abwicklung ohne Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle erfüllen.

Zur Nutzung des Online-Antrags klicken Sie bitte auf unser STVA-Portal.

Umschreibung ohne Halterwechsel

Wenn Sie in den Kreis Mettmann gezogen sind und Ihr Fahrzeug dadurch seinen Standort hierher ändert, müssen die Fahrzeugpapiere entsprechend geändert werden.

Sie möchten Ihre Kennzeichen mit in den Kreis Mettmann nehmen und behalten? Dann ist ein Besuch der Zulassungsstelle nicht erforderlich. Wir bieten Ihnen an, uns diesen Sachverhalt auch online anzeigen (“Internetbasierten Anzeige einer Adressänderung“).

Umschreibung online

Mit i-Kfz, der internetbasierten Kfz-Zulassung, können Sie Ihren Antrag auf Umschreibung auch online stellen. Bitte prüfen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen zur Online-Abwicklung ohne Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle erfüllen.

Voraussetzungen

Wenn Sie

  • Ihr Fahrzeug von einer anderen Person außerhalb des Kreises Mettmann gekauft haben oder das Fahrzeug anders in Ihren Besitz übergegangen ist oder
  • ein bereits im Kreis Mettmann zugelassenes Fahrzeug erworben haben

müssen Sie es auf sich als neuen Halter umschreiben lassen.

Erforderliche Unterlagen

Umschreibung mit Halterwechsel

Bitte bringen Sie für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle Folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung II
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschilder, wenn Ihr Fahrzeug bereits zugelassen ist und sie die Kennzeichen nicht übernehmen möchten
  • Ihre Bankdaten für die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer/ SEPA-Lastschriftmandat

Falls Sie die Umschreibung durch jemand anderen erledigen lassen möchten, muss dieser Ihre Vollmacht, Ihren originalen Personalausweis, das von Ihnen bereits ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat und den eigenen Personalausweis mitbringen.

Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten,
  • Personalausweis der/des Erziehungsberechtigten,
  • Nachweis der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung für das begleitete Fahren ab 17 Jahren.

Wenn das Fahrzeug auf eine Firma umgeschrieben werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Aktueller Handelsregisterauszug bzw. aktuelle Gewerbeanmeldung,
  • Adressnachweis (beispielsweise Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)
  • Vollmacht und Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma

Umschreibung ohne Halterwechsel

Wenn Sie uns Ihre Änderung persönlich mitteilen möchten oder Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung II (sofern Sie Ihr bisheriges Kennzeichen nicht behalten und ein Kreis-ME-Kennzeichen erhalten möchten)
  • Kennzeichenschilder, wenn Ihr Fahrzeug bereits zugelassen ist (sofern Sie Ihr bisheriges Kennzeichen nicht behalten und ein Kreis-ME-Kennzeichen erhalten möchten)
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung

Sofern Sie noch über die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) verfügen, bringen Sie bitte neben dem Fahrzeugschein auch immer den Fahrzeugbrief mit, damit Ihnen neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ausgestellt werden können.

Weiterführende Informationen

Kosten

Umschreibung mit Halterwechsel

Besuch der Kfz-Zulassungsstelle

  • Ab 19,90 Euro für die Umschreibung eines Fahrzeuges, das bereits im Kreis Mettmann zugelassen war.
  • Ab 30,20 Euro für die Umschreibung eines Fahrzeuges, das zuvor nicht im Kreis Mettmann zugelassen war.

Internetbasierte Zulassung (iKfz)

  • Ab 24,39 Euro für die Umschreibung eines Fahrzeuges, das bereits im Kreis Mettmann zugelassen war.
  • Ab 35,59 Euro für die Umschreibung eines Fahrzeuges, das zuvor nicht im Kreis Mettmann zugelassen war.

Umschreibung ohne Halterwechsel

Besuch der Kfz-Zulassungsstelle

  • Ab 17,60 Euro, wenn Sie Ihre Kennzeichen behalten.
  • Ab 28,20 Euro, wenn Sie ein neues ME-Kennzeichen wünschen.


Internetbasierte Anzeige einer Adressänderung:

  • Ab 20,29 Euro, wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten.

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