Wiederzulassung von Fahrzeugen
Wenn Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist (= abgemeldet wurde) und Sie es wieder anmelden möchten, benötigen Sie eine Wiederzulassung.
Beschreibung
Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung (iKfz) können Sie diesen Antrag auch online stellen.
Bitte prüfen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen zur Online-Abwicklung ohne Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle erfüllen.
Zur Nutzung des Online-Antrags klicken Sie bitte auf unser STVA-Portal.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie die Wiederzulassung nicht online durchführen möchten, bringen Sie bei einem Besuch der Zulassungsstelle Folgendes mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise Fahrzeugschein (mit Hinweis auf die Außerbetriebsetzung)
- Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB erhalten Sie bei Ihrer Versicherung)
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
- Ihre Bankdaten für die Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung/ SEPA-Lastschriftmandat
Falls Sie die Wiederzulassung durch einen Dritten erledigen lassen möchten, muss dieser Ihre Vollmacht, Ihren originalen Personalausweis, das von Ihnen bereits ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat und den eigenen Personalausweis mitbringen.
Falls das Fahrzeug auf Ihre Firma wieder zugelassen werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:
- Aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise aktuelle Gewerbeanmeldung,
- Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel).
Weiterführende Informationen
Externe Links
Kosten
Besuch der Kfz-Zulassungsstelle
- Ab 12,50 Euro
Internetbasierte Zulassung (iKfz)
- Ab 13,40 Euro zzgl. Versandkosten
Termin vereinbaren | Öffnungszeiten
Formulare zum Download
- (PDF, 33 kB)
- (PDF, 86 kB)
- SEPA-Lastschriftmandat
- (PDF, 175 kB)