Sammelentsorgungsnachweis & Entsorgungsnachweis
Mit dem Entsorgungsnachweis wird vor Beginn des eigentlichen Entsorgungsvorgangs die Zulässigkeit des geplanten Entsorgungsweges belegt.
Verfahrensablauf
Den Nachweis erstellen Abfallerzeuger und Entsorger als Vorabkontrolle. Das abfallerzeugende Unternehmen dokumentiert in der Verantwortlichen Erklärung die tatsächliche Anfallstelle sowie Art und Menge des Abfalls und die beantragte Laufzeit. Das Entsorgungsunternehmen belegt in der Annahmeerklärung den vorgesehenen Entsorgungsweg des Abfalls.
Als Abfallerzeuger müssen Sie einen solchen Nachweis allerdings nur dann selbst erstellen, wenn von der jeweiligen Abfallart an einer Anfallstelle (Betriebsstätte, Baustelle) mehr als 20 Tonnen pro Jahr anfallen. Ist die jeweilige Abfallmenge geringer, können Sie diesen Abfall über den Sammelentsorgungsnachweis eines beauftragten Beförderers entsorgen lassen.
Nach Erstellung der Annahmeerklärung durch den Entsorger prüft die zuständige Behörde –im Kreis Mettmann ist dies fast ausschließlich die Bezirksregierung – den Nachweis und bestätigt ihn, sofern alle Angaben vollständig und richtig sind und ein korrekter Entsorgungsweg gewählt wurde. Sollten Sie die Entsorgung allerdings durch ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen oder ein Entsorgungsunternehmen, das von der Bestätigungspflicht freigestellt wurde, durchführen lassen, entfallen Prüfung und Bestätigung durch die Behörde (privilegiertes Abfallnachweisverfahren).
Entsorgungsnachweise werden in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt. Der Entsorger oder die zuständige Behörde können diesen Zeitraum aber auch begrenzen. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie den gefährlichen Abfall beliebig oft bei der Entsorgungsanlage anliefern. Sollte sich herausstellen, dass die in der Verantwortlichen Erklärung beantragte Menge nicht ausreicht, so beantragen Sie bitte rechtzeitig eine Mengenerhöhung oder erstellen einen neuen Nachweis.