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Beratung bei Sprach-Entwicklungs-Störungen bei Kindern

Leichte Sprache: Sprachtherapie

Sprach-Entwicklungs-Störungen können bei jedem Kind vorkommen.
Die Störungen können in jedem Alter vom Kind kommen.

Zum Beispiel:

  • Wenn das Kind zu wenig spricht.
  • Wenn das Kind zu wenig lernt.
  • Wenn das Kind krank ist.
  • Wenn die Eltern zu wenig mit dem Kind sprechen.
  • Wenn das Kind schlecht hört.

Eine Sprach-Entwicklungs-Störung kann schädliche Folgen für das Kind haben:

  • beim Sprechen
  • bei der schulischen Leistung
  • beim Schreiben

Die sprachtherapeutische Beratungsstelle vom Kreis Mettmann kann Ihnen helfen.

Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Sprachtherapeutische Beratungsstelle.

Leichte Sprache: Frage

Sie haben weitere Fragen?

Amt für Menschen mit Behinderung
Verwaltung und Organisation
Telefon: 0 21 04 99-21 10
E-Mail: s.thesing@kreis-mettmann.de

Kreisverwaltung Mettmann
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