Inhalt

Elterngeld & Elternzeit

Sie sind berufstätig, möchten sich aber für Ihr neugeborenes Kind mehr Zeit nehmen? Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus schaffen die notwendigen Freiräume.

Voraussetzungen

Elternzeit

Mit der Elternzeit haben Sie als Mutter und Vater gegenüber Ihrem Arbeitgeber den gesetzlichen Anspruch, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf zu nehmen oder nur noch in Teilzeit zu arbeiten.

Weitergehende Informationen zum Thema Elternzeit entnehmen Sie bitte der Broschüre »Elterngeld und Elternzeit«, beziehungsweise auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.

Da es viele verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung der Elternzeit gibt, nutzen Sie die Möglichkeit, sich vor der Beantragung beraten zu lassen.

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet Ihre Fragen zur Elternzeit telefonisch oder per Mail unter: 0211 8371912, elternzeit@mfkjks.nrw.de.

(Basis-)Elterngeld

Das Basiselterngeld steht Eltern zu, wenn Sie ihr Kind in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst betreuen möchten, deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind und das Kind zusammen mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft lebt.

Abhängig von einer vorrangegangen Erwerbstätigkeit steht Ihnen ab der Geburt Ihres Kindes bis zu 14 Monaten ein Elterngeldbetrag in Höhe von monatlich 300 Euro bis maximal 1800 Euro zu.

Mit Hilfe des Elterngeldrechners können Sie Ihren individuellen Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.

ElterngeldPlus

Sie haben (insbesondere, wenn Sie früh in den Beruf zurückkehren möchten) die Möglichkeit, über das ElterngeldPlus von einem längeren Bezugszeitraum zu profitieren.

Dabei wird das Elterngeld für den doppelten Zeitraum (ein Basismonat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten) jedoch nur zur Hälfte des Betrages gezahlt, der Ihnen ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.

Zwischen zwei und vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate stehen Ihnen (als so genannter Partnerschaftsbonus) zu, wenn Sie als Elternteile gleichzeitig in diesen Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Verfahrensablauf

Wie beantrage ich Elterngeld?

Unter Formulare zum Download finden Sie unter den Formularen das für Nordrhein-Westfalen gültige Formular »Antrag auf Elterngeld«. Auch das Antragsformular selber enthält Detailinformationen zu den einzelnen Bezugsmöglichkeiten.
Den ausgefüllten Antrag sowie alle hierfür benötigten Anlagen senden Sie bitte nach der Geburt an:
Kreis Mettmann, Sozialamt, Abteilung Elterngeld, Postfach, 40806 Mettmann.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir Ihren Antrag nur dann bearbeiten können, wenn er zuvor durch Sie korrekt ausgefüllt wurde und alle zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen vollständig beigefügt wurden. Bitte fügen Sie die Nachweise nicht geklammert oder geheftet bei!

Elterngeld/ Änderungsmitteilung zum Elterngeld online ausfüllen

Den Antrag zum Elterngeld als auch die Änderungsmitteilung bieten wir  Ihnen als Formular zum Elterngeld an. Dieses kann durch Sie online ausgefüllt werden. Es bedarf aber dennoch des zusätzlich postalischen Versands, da notwendige Unterlagen und Ihre Unterschrift gesetzlich nicht entbehrlich sind.

Erforderliche Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen sind:

  • Die Original-Geburtsbescheinigung zur Beantragung von Elterngeld (die Bescheinigung erhalten Sie automatisch mit der Geburtsurkunde beim Standesamt).
    Kam Ihr Kind außerhalb der EU zur Welt, benötigen Sie für die Antragstellung eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde.

  • Als Nachweis von gesetzlich Versicherten: Bescheinigung der Krankenkasse über das erhaltene Mutterschaftsgeld (ausgestellt nach der Geburt des Kindes) und Nachweis des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung).

  • Als Nachweis bei Beamtinnen: Bezügemitteilung und Bescheinigung des Dienstherrn über die Dauer der Schutzfrist.

  • Bei nicht selbständiger Tätigkeit: Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt, bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist.

  • Bei selbständiger Tätigkeit: Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt/ Gewinn-Verlustrechnung sowie die ausgefüllte „Erklärung für Selbständige“ (die Sie unten stehend unter Formularen vorfinden).

  • Wenn Sie den Antrag als Alleinerziehende/r stellen: Aktuelle Gehaltsabrechnung mit Steuerklasse II oder einen Nachweis des Finanzamtes, dass die Voraussetzungen des Entlastungsbetrages nach § 24b EStG erfüllt sind.

  • Wenn Sie aus einem Staat kommen, der außerhalb der EU liegt: eine Passkopie einschließlich des Aufenthaltstitels oder eine Bescheinigung der Ausländerbehörde.

  • Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers.

Wichtig ist, dass der Antrag am Ende von beiden Elternteilen unterschrieben wird.
Bei einem nachgewiesenen alleinigen Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind genügt die Unterschrift des alleinerziehenden Elternteils.

Bearbeitungsdauer

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aufgrund des derzeit hohen Antragsaufkommens in Einzelfällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Weiterführende Informationen

Termin vereinbaren

Sie haben trotz zahlreicher Informationen noch Fragen rund um Ihren Elterngeld-Antrag?

Persönlich können Sie uns bei der Kreisverwaltung Mettmann, Düsseldorfer Straße 47 aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorher einen Termin. Dies kann telefonisch erfolgen oder durch eine E-Mail-Anfrage.

Allgemeine Anfragen (etwa zum Antragseingang) können auch außerhalb unserer Sprechstunden, täglich bis 18.00 Uhr, telefonisch durch unseren Kreisinformationsservice beantwortet werden. Für spezielle Fragen kann ein Rückruf durch die Mitarbeiter der Elterngeldstelle vereinbart werden.

Formulare zum Download

Kontakt

Kontakt