i-Kfz internetbasierte Fahrzeugzulassung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur modernisiert mit dem Projekt der internetbasierten Kraftfahrzeug-Zulassung (i-Kfz) das Zulassungswesen. Im Idealfall ist der Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Abwicklung Ihres Anliegens dann nicht mehr erforderlich.
Sie können den Antrag jederzeit bequem von zu Hause aus stellen und die Gebührenzahlung gleich online mit erledigen.
Beschreibung
Privatpersonen, die kein gewerblich genutztes Fahrzeug auf eine Gewerbeadresse zulassen, können bis auf wenige Ausnahmen alle Anträge rund um die Fahrzeugzulassung mit i-Kfz, der internetbasierten Fahrzeugzulassung, im Internet stellen.
Weiterhin können Sie als Fahrzeughalterin, Fahrzeughalter oder bevollmächtigte Person ihr Fahrzeug im Internet rund um die Uhr außer Betrieb setzen.
In unserem Flyer führen wir alle Online-Services des Straßenverkehrsamtes für Sie auf.
Bitte überprüfen Sie immer im konkreten Einzelfall, ob Sie bereits ein i-Kfz-fähiges Fahrzeug besitzen und sich auch entsprechend online autorisieren können. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat geben Ihnen hierzu weitere Informationen.
Im Einzelfall können Sie Ihr Fahrzeug dann ohne Behördenbesuch direkt im Straßenverkehr nutzen (sofortiges Losfahren).
Sie erhalten Ihre Unterlagen nach Antragstellung per Post binnen 3 Tagen ab Antragsbearbeitung.
Ausgenommen von der vollautomatisierten Bearbeitung bleiben
- der Eintrag technischer Änderungen in die Fahrzeugpapiere,
- die Umkennzeichnung ohne gleichzeitigen Halterwechsel
- die Änderung der Personendaten ohne Halterwechsel (zum Beispiel infolge Heirat)
Voraussetzungen
Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
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Ihre Kennzeichenplaketten müssen über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen (solche Plaketten wurden ab dem 01.01.2015 ausgegeben).
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Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (der Kfz-Schein) muss ebenfalls über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen (solche Zulassungsbescheinigungen wurden erst ab dem 01.01.2015 ausgegeben).
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Sie können mit Kreditkarte, PayPal oder dem Online-Bezahlverfahren "giroPay" bezahlen.
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Das Fahrzeug ist im Kreis Mettmann zugelassen.
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Sie können auch im Auftrag der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters tätig werden.
Allgemeine Voraussetzungen (Ausnahme Außerbetriebsetzung)
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Sie verfügen über einen deutschen Personalausweis (ePA) oder einen elektronischen europäischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), um diese mittels Kartenlesegerät oder NFC-Funktion Ihres Smartphones nutzen zu können.
Sie benötigen zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) im i-Kfz-Verfahren KEINEN elektronischen Identititätsnachweis! -
Sie müssen einmalig ein Nutzerkonto im STVA-Portal der Zulassungsstelle des Kreises Mettmann einrichten.
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Ihre Kennzeichenplaketten müssen über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen (solche Plaketten wurden ab dem 01.01.2015 ausgegeben).
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Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (der Kfz-Schein) muss ebenfalls über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen (solche Zulassungsbescheinigungen wurden erst ab dem 01.01.2015 ausgegeben).
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Sie können mit Kreditkarte, PayPal oder dem Online-Bezahlverfahren "giroPay" bezahlen.
Weiterführende Informationen
Publikationen
Externe Links
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Die Online-Ausweisfunktion - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- Video-Anleitung des BMVI zum Freilegen von Sicherheitscodes bei der Kfz-Online-Abmeldung mit i-Kfz
- Video-Anleitung des BMVI zum Freilegen von Sicherheitscodes bei der Kfz-Online-Umschreibung mit i-Kfz
Hinweise
Bei einer Zulassung, Umschreibung oder Änderung gilt es zu wissen:
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Sie müssen als Privatperson tätig werden (darf kein gewerblich genutztes Fahrzeug auf eine Gewerbeadresse zulassen).
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Bei Ihrem Anliegen darf es sich nicht um den Eintrag einer technischen Änderung, eine Umkennzeichnung ohne gleichzeitigen Halterwechsel (zum Beispiel bei einer Heirat) handeln.
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Das Anliegen betrifft ein normales oder ein Elektrokennzeichen. Es liegt kein Saison-/ Oldtimer- oder Historienkennzeichen vor.
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Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief) verfügt auch über einen verdeckten Sicherheitscode (solche wurden seit dem 01.01.2018 ausgegeben).
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Wenn Sie die Kennzeichen an dem noch zugelassenen Fahrzeug behalten (Kennzeichenmitnahme),können Sie nach der Antragstellung sofort losfahren. Hierzu müssen Sie unbedingt binnen längstens 30 Minuten den Zulassungsbescheid über das Portal abrufen.
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Wenn Sie neue Kennzeichen benötigen, können Sie nicht direkt nach der Antragstellung losfahren.
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Den Kfz-Brief, Kfz-Schein (und je nach Einzelfall die Kennzeichenplaketten) erhalten Sie innerhalb von drei Tagen nach Antragsbearbeitung durch die Kfz-Zulassungsstelle Mettmann auf dem Postweg.