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Aufenthaltstitel

In der Regel erhalten Menschen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, für ihren Aufenthalt in Deutschland den computerlesbaren "elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)". 

Beschreibung

Elektronischer Aufenthaltstitel

Der elektronische Aufenthaltstitel ähnelt in Form und Beschaffenheit einer Bankkarte und enthält einen zusätzlichen Chip mit Ihren persönlichen und biometrischen Daten.

Hierbei ist zu unterscheiden:

Befristete Aufenthaltserlaubnis

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird zum Beispiel für folgende Aufenthaltszwecke erteilt:

  • Familiennachzug
  • Erwerbstätigkeit
  • Ausbildung (zum Beispiel Studium oder Sprachkurs) humanitäre Gründe

Niederlassungserlaubnis

Darunter ist ein Aufenthaltstitel zu verstehen, der

  • zeitlich unbeschränkt ist und
  • zur Ausübung jeder Art von Erwerbstätigkeit berechtigt.

Im Regelfall wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn die Ausländerin oder der Ausländer

  • seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
  • sein Lebensunterhalt gesichert ist,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet hat und
  • über eine Altersabsicherung verfügt.

Abweichend von den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gelten besondere Regelungen für

  • ausländische Ehegatten von Deutschen,
  • Kinder mit eigenständigem Aufenthaltsrecht,
  • Selbstständige,
  • Hochqualifizierte oder Aufenthalte aus humanitären Gründen

Verfahrensablauf

Ihren Antrag reichen Sie bitte postalisch, per E-Mail (im pdf-Format), über unsere verschlüsselten Online-Formulare oder beim Bürgerbüro Ihrer Stadt (außer in Ratingen und Velbert) ein (siehe Internetlinks unten). Dort erfahren Sie dann auch, welche Voraussetzungen für Sie gelten und ob weitere Unterlagen eingereicht werden müssen. Natürlich können Sie sich auch vorab durch Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter telefonisch beraten lassen.

Verlängerung

Wir bemühen uns, Sie etwa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels oder Ihres Reisepasses schriftlich über das weitere Verfahren zu informieren. Sollten Sie zwei Monate vor Ablauf noch keine Post von uns erhalten haben, reichen Sie bitte Ihren Verlängerungsantrag und die dazu gehörenden Unterlagen unaufgefordert beim Bürgerbüro Ihrer Stadt ein. Sie erhalten dann nach Prüfung Ihres Antrages per Post Informationen von uns über das weitere Vorgehen.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihren Verlängerungsantrag während der Gültigkeitsdauer Ihrer laufenden Aufenthaltserlaubnis stellen. Verspätet gestellte Anträge können erhebliche Nachteile für Sie bringen (Verlust der Arbeitserlaubnis, anzurechnende Aufenthaltszeiten).

Erforderliche Unterlagen

Für die Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels sind grundsätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:

  • gültiger Reisepass
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • vollständig ausgefüllter Antrag

Je nach Art des Aufenthaltes können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der sehr hohen Antragszahlen im Ausländeramt derzeit mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten gerechnet werden muss.

Die Bearbeitung eingehender Anträge erfolgt nach Eingangsdatum.

Um die Verfahrenszeit so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie darum, von zusätzlichen Sachstandsanfragen abzusehen und nachzusendende Unterlagen zwingend mit dem Aktenzeichen zu versehen.

Wir sind bemüht, die Bearbeitungszeit so gering wie möglich zu halten.

Weiterführende Informationen

Formulare zum Download

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