Wohnraumförderung für Menschen mit Behinderung
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Ihnen für behindertengerechte Maßnahmen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.
Beschreibung
Beispiele für förderfähige Baumaßnahmen sind:
- eine behindertengerechte Küche
- ein behindertengerechtes Bad/WC
- eine Rampe oder eine Hebeanlage zur Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss
- ein Treppenlift
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Die Förderung erfolgt zugunsten von schwerbehinderten Menschen (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent). Der betreffende Haushalt muss eine Einkommensgrenze einhalten.
Es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Damit Sie wissen, auf was Sie achten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, sollte vor Antragstellung möglichst ein persönlicher Beratungstermin stattfinden. Nutzen Sie hierfür bitte die angegebenen Kontaktdaten.
Erforderliche Unterlagen
Die Anträge sind bei uns zu stellen. Auf Anfrage senden wir Ihnen die entsprechenden Vordrucke zu. Sie können sich die Antragsunterlagen aber auch bei der NRW.BANK herunterladen.
Weiterführende Informationen
Externe Links
Kosten
Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren erhoben.
Es wird ein Tilgungsnachlass gewährt.