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Teilungsvermessung für Grundstücke

Sie möchten Ihr Grundstück in mehrere kleinere Grundstücke aufteilen oder eine Teilfläche verkaufen? Dann ist eine Teilungsvermessung erforderlich. Die dazu notwendigen Informationen finden Sie hier.

Beschreibung

Eine Teilungsvermessung ist erforderlich, wenn Sie eine Teilfläche eines Grundstückes verkaufen oder erwerben möchten. Nur dann ist eine Eigentumsübertragung im Grundbuch möglich.


Voraussetzungen

Die Teilung von bebauten Flurstücken bedarf einer Genehmigung durch die zuständige Bauordnungsbehörde. Die Beantragung der Genehmigung erfolgt durch uns als Vermessungsstelle.

Verfahrensablauf

In einer örtlichen Vermessung untersuchen wir die alten Grenzen und kennzeichnen die neuen mit Grenzzeichen. Das Vermessungs- und Katastergesetz gestattet es, hierzu Ihre und benachbarte Grundstücke sowie bauliche Anlagen zu betreten oder zu befahren. In einer Grenzniederschrift beurkunden wir, dass Sie und die anderen Beteiligten das Ergebnis der Grenzfeststellung sowie der Abmarkung anerkennen.

Das Ergebnis der Vermessung wird Ihnen in Form von Auflassungsschriften und einer aktualisierten Liegenschaftskarte mitgeteilt. Das Grundbuchamt und das Finanzamt erhalten von uns ebenfalls eine Mitteilung über die Änderungen.

Im Gespräch mit Ihnen ermitteln wir die notwendigen vermessungstechnischen Maßnahmen. So können unnötige Kosten vermieden werden. In Einzelfällen führt beispielsweise auch eine Sonderung – eine Grundstücksteilung ohne Vermessung – zum Ziel.

Weiterführende Informationen

Kosten

Es entstehen Kosten für die Teilungsvermessung als solche sowie für ihre Übernahme ins Liegenschaftskataster. Die Kosten hängen ab von der Flächengröße, der Anzahl sowie dem Bodenrichtwert der Grundstücke.

Teilungsvermessungen werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und -ingenieurinnen (ÖbVI) angeboten, die derselben Gebührenordnung (VermWertKostO NRW) unterliegen.

Rechtsgrundlage(n)

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